WORLD CUP BIATHLON 2026
Nové Město na Moravě 22. - 25. 1.

Besucherregeln

BMW IBU Biathlon-Weltcup Nové Město na Moravě 2026

Diese Besucherordnung gilt für sämtliche Bereiche der Vysočina Arena in Nové Město na Moravě, die durch Zäune abgegrenzt sowie durch Ein- und Ausgänge, Strecken und sonstige Flächen, die mit der Durchführung des BMW IBU Biathlon-Weltcups Nové Město na Moravě 2026 zusammenhängen, gekennzeichnet sind (nachfolgend „Areal“).

Mit dem Betreten des Areals bestätigt jeder Besucher, dass er diese Besucherordnung zur Kenntnis genommen hat, sie versteht, ihr zustimmt und sich verpflichtet, diese Besucherordnung während der gesamten Aufenthaltsdauer im Areal einzuhalten. Die Besucherordnung ist am Eingang des Areals sowie auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht; der Besucher ist verpflichtet, sich vor Betreten des Areals mit ihrem Inhalt vertraut zu machen.

Bei Nichteinhaltung dieser Besucherordnung ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zum Areal zu verweigern bzw. seinen/ihren Aufenthalt bei der Veranstaltung zu beenden, und zwar ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Ersatz.

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass im Areal eine Sportveranstaltung stattfindet, bei der sich eine große Anzahl von Personen, Sportlern und technischer Ausrüstung bewegt und es zu Bewegungen auf Strecken, Tribünen und im Außengelände kommt, einschließlich der winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Glätte). Der Besucher verpflichtet sich, sich während des gesamten Aufenthalts im Areal umsichtig zu verhalten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und sein Verhalten den Witterungs- und Betriebsbedingungen im Areal anzupassen.

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass das Areal durch ein Kamerasystem (CCTV) mit Aufzeichnung überwacht wird.

Der Besucher erteilt seine Einwilligung, dass Tonaufnahmen, Fotografien, Filme oder Videoaufnahmen, auf denen er abgebildet ist und die während der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit ihr angefertigt werden, vom Veranstalter und von ihm beauftragten Personen genutzt und verwertet werden dürfen (insbesondere zu Dokumentations-, Werbe-, Marketing- und Berichterstattungszwecken), und zwar unentgeltlich, im größtmöglichen Umfang sowie ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

Zutritt zum Areal

Der Zutritt zum Areal ist für alle Personen über 12 Jahre ohne Begleitung gestattet; Personen unter 12 Jahren dürfen das Areal ausschließlich in Begleitung einer Person über 18 Jahre betreten, die für sie vollumfänglich verantwortlich ist und die Verantwortung für deren Verhalten und Sicherheit trägt.

Der Zutritt zum Areal ist ausschließlich auf Grundlage einer gültigen Eintrittskarte oder Akkreditierung gestattet. Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte während des gesamten Aufenthalts im Areal aufzubewahren und sie auf Aufforderung dem Veranstalter, dem Sicherheitsdienst oder einer sonstigen bevollmächtigten Person vorzuzeigen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Areal oder zu Teilen davon vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken, insbesondere aus Sicherheitsgründen, aus technischen Gründen oder aufgrund von Witterungsbedingungen, auch ohne Anspruch auf Ersatz sonstiger Kosten des Besuchers (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten).

Sicherheit, Kontrollen und verbotene Gegenstände

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle (Personenkontrolle sowie Kontrolle persönlicher Gegenstände, Rucksäcke oder Handtaschen) zu unterziehen, um festzustellen, ob verbotene Gegenstände mitgeführt werden. Die Kontrolle kann durch Abtasten/ Durchsuchung durch Sicherheitspersonal, mittels Metalldetektor oder mit anderen Sicherheitsmitteln erfolgen.

Der Besucher ist verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes zur Durchführung der Kontrolle zu befolgen. Die Verweigerung der Sicherheitskontrolle ist ein Grund für die Verweigerung des Zutritts bzw. für die Verweisung aus dem Areal ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

Das Betreten des Areals ist mit den nachfolgend aufgeführten Gegenständen untersagt:

  • alkoholhaltige Getränke sowie jegliche Arten von betäubenden oder psychotropen Stoffen,
  • gefährliche Gegenstände, Regenschirme, Stäbe länger als 1 Meter, Laserpointer und andere Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können oder Dritten bzw. deren Eigentum Schaden zufügen könnten,
  • Glasbehälter, Dosen, Flaschen, Becher, die zerbrechlich oder splitternd sein können, oder ähnliche, insbesondere scharfe Gegenstände,
  • Sprays, Marker, Chemikalien oder färbende Stoffe,
  • pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen sowie Gegenstände, die aufgrund leichter Entflammbarkeit gefährlich sein können,
  • übergroße Gegenstände wie Klappstühle, Kinderwagen, große Regenschirme, Schlitten, Skier, Fahrräder u. Ä.,
  • sämtliche Tiere, insbesondere Hunde,
  • lärmverursachende Gegenstände wie z. B. Sirenen, Hupen,
  • Gegenstände zur Beschleunigung der Fortbewegung (Skateboard, Skates, Tretroller u. Ä.),
  • Gegenstände, Kleidung oder Materialien, die eine politische Partei oder Bewegung bewerben, sowie sonstige politisch ausgerichtete Materialien, Rassismus, Xenophobie oder vulgäre bzw. herabwürdigende Slogans,
  • Funk-/Drahtlosgeräte (Funkgeräte, Sender, Drohnen u. Ä.),
  • Druckbehälter mit komprimierten Gasen, Ballons einschließlich sog. „Himmelslaternen/Glückslaternen“.

Der Veranstalter und der Sicherheitsdienst sind berechtigt, verbotene Gegenstände oder Gegenstände, die die Sicherheit im Areal gefährden, sicherzustellen bzw. einzuziehen.

Besondere Bestimmungen für Winterzeit und Witterungsbedingungen

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung überwiegend im Freien, häufig im Winter stattfindet, und daher:

  • Oberflächen von Verkehrswegen, Gehwegen, Tribünen, Treppen und angrenzenden Flächen rutschig (Schnee, Eis, Glätte), uneben oder anderweitig erschwert sein können,
  • sich im Areal Pistenraupen, Schneemobile, Servicefahrzeuge und weitere Technik bewegen können,
  • Schnee oder Eis von Dächern, Bäumen oder Konstruktionen herabfallen kann und sich Schneewälle bilden können u. Ä.

Jeder Besucher ist verpflichtet:

  • Kleidung und Schuhwerk den aktuellen Witterungs- und Geländebedingungen anzupassen (insbesondere festes, rutschhemmendes Schuhwerk und warme Kleidung zu wählen),
  • sich ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wegen und Flächen für Besucher zu bewegen,
  • in erhöhtem Maße auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit der begleitenden Personen (insbesondere Kinder und Personen mit eingeschränkter Mobilität) zu achten,
  • sämtliche Beschilderungen und Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und der Einsatzkräfte des integrierten Rettungssystems zu befolgen.

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb der Veranstaltung aus Gründen ungünstiger Witterungsbedingungen oder anderer sicherheitsrelevanter Umstände eingeschränkt, geändert oder unterbrochen werden kann, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Ersatz anderer Kosten als etwaiger Ansprüche aus der Eintrittskarte nach den Bedingungen des Veranstalters entsteht.

Verbotenes Verhalten im Areal

Im Areal ist insbesondere verboten:

  • Bereiche zu betreten, die für Besucher nicht zugelassen und eindeutig als Zutritt für Unbefugte verboten gekennzeichnet sind (z. B. Technikzonen, Athletenbereich, Servicezonen, Schießanlage außerhalb des für Zuschauer abgegrenzten Bereichs),
  • Einrichtungen und Ausstattung des Areals zu beschädigen,
  • Bauwerke, Ausstattung, Hinweisschilder oder Wege zu beschriften, zu bekleben oder zu bemalen,
  • ohne entsprechende Akkreditierung mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art innerhalb des Areals zu fahren,
  • Feuer zu entzünden sowie Feuerwerk und Leuchtfackeln abzubrennen/abzuschießen,
  • die Notdurft außerhalb der Toiletten zu verrichten oder das Areal anderweitig zu verunreinigen,
  • auf allgemein zugängliche Bauwerke und Einrichtungen zu klettern oder diese zu übersteigen, insbesondere Zäune, Mauern, Absperrungen der Wettkampfstrecke, Barrieren, Beleuchtungsanlagen, Kamerastative, Bäume, Masten jeglicher Art und Dächer,
  • Gegenstände oder Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Wettkampfstrecken oder in Besucherbereiche zu werfen,
  • vorbereitete Strecken oder Wettkampf- und Trainingskorridore in irgendeiner Weise zu verändern oder zu manipulieren,
  • Werbebanden oder andere im Stadion angebrachte Einrichtungen durch Transparente, Fahnen oder auf andere Weise zu verdecken,
  • das Gesicht mittels Sturmhauben, Mützen u. Ä. zu verhüllen, um die Identifizierung des Besuchers zu verhindern,
  • in die Stromversorgung im gesamten Areal einzugreifen und elektrische Geräte anzuschließen, ausgenommen an hierfür vorgesehenen Stellen (z. B. Phone-Charging-Points).

Verkauf und Werbung

Jegliche unternehmerische Tätigkeit, wie z. B. der Betrieb von Gastronomie/Verpflegung, der Verkauf oder die Vermietung von Sportartikeln, das Verteilen oder Verkaufen von Zeitungen, Zeitschriften, Druckerzeugnissen oder Werbeprospekten sowie die Lagerung von Gegenständen innerhalb des Areals, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

Ebenso ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Fotos, Videoaufnahmen oder andere Aufzeichnungen zu kommerziellen oder geschäftlichen Zwecken anzufertigen.

Allgemeine Pflicht zu sicherem und rücksichtsvollem Verhalten

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt und keinen Schaden an irgendwelchem Eigentum verursacht. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs dieser Sportveranstaltung haben sich alle Besucher und Zuschauer den Anweisungen der Organisatoren, der Polizei, der Feuerwehr und des Sicherheitsdienstes zu fügen.

Personen, die sich im Areal aufhalten, haben sich so zu verhalten, dass sie durch ihr Verhalten keine Brandgefahr verursachen und die Nutzbarkeit von Evakuierungs- und Zufahrtswegen für die Einsatzkräfte des integrierten Rettungssystems (IRS) nicht beeinträchtigen.

Funk-/Drahtlose Geräte

Im Stadion- und Streckenbereich gilt ein Verbot der Nutzung jeglicher Funk-/Drahtlosgeräte mit Ausnahme von Mobiltelefonen. Verstöße gegen diese Anordnung können mit dem Ausschluss aus dem Wettkampfbereich und der Verweisung aus dem Areal geahndet werden.

Fans mit Behinderung

Die Plätze für Fans mit Behinderung auf den Tribünen der Vysočina Arena sind aus Sicherheitsgründen kapazitätsbeschränkt und ordnungsgemäß gekennzeichnet. Besucher sind verpflichtet, diese Plätze für die dafür vorgesehenen Personen freizumachen und die Anweisungen des Veranstalters zu deren Nutzung zu befolgen.

Persönliche und vermögensrechtliche Belange, Verbindlichkeit der Anordnungen

Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen der für den Betrieb des Areals verantwortlichen Personen, des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes sowie der Stadtpolizei Nové Město na Moravě, der Polizei der Tschechischen Republik, der Feuerwehr- und Rettungsdienste, des Rettungsdienstes oder anderer bevollmächtigter Personen sowie der Informations- und Kommunikationsmittel des Veranstalters (Durchsagen, Informationstafeln u. Ä.) zu befolgen.

Die Organisatoren und von ihnen beauftragte Personen (Ordnungs- und Sicherheitsdienst) können zum Schutz von Personen, deren Gesundheit und Eigentum den Zutritt untersagen oder Personen vom Veranstaltungsort verweisen, die möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, sich aggressiv verhalten, diese Besucherordnung verletzen oder bei denen ein begründeter Verdacht und eine Wahrscheinlichkeit gewalttätigen Verhaltens oder sonstigen ordnungswidrigen Handelns besteht.

Besucher sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts die geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, die allgemeinen Regeln des anständigen Verhaltens und der guten Sitten, insbesondere Höflichkeit und Rücksichtnahme, einzuhalten und sich jeglicher Äußerungen zwischenmenschlicher, rassischer, religiöser oder politischer Intoleranz zu enthalten. Bei Verstoß oder Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann ein Besucher, der offensichtlich verbotenes oder ordnungswidriges Verhalten zeigt, aus dem Bereich des BMW IBU Biathlon-Weltcups Nové Město na Moravě 2026 und aus der Vysočina Arena verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere aufgrund schlechter klimatischer Bedingungen, technischer Störungen, Entscheidungen von Behörden oder sonstiger Umstände, die er nicht beeinflussen kann. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass in solchen Fällen kein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten (Reise-, Unterkunftskosten u. Ä.) entsteht, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Verhalten nicht teilnehmender Personen im Stadion, auf Tribünen und an der Schießanlage

Allen Personen ist untersagt, Athleten akustische oder visuelle Informationen oder Ratschläge zu geben, Athleten über drahtlose Technologien oder ähnliche Kommunikationsmethoden Informationen zu übermitteln, und zwar an der Schießanlage sowie in einem Bereich von 10 m vor und 10 m hinter den äußersten Schießständen. Dieses Verbot gilt nicht für allgemeine Ausdrucksformen von Begeisterung oder Enttäuschung der Zuschauer. Verstöße gegen diese Regeln sowie jegliches Verhalten, das den Wettbewerb stört, können zur Verweisung aus dem Areal führen.

Es ist untersagt, die Wettkampfstrecke zu überqueren, Athleten zu berühren oder ihnen anderweitig zu helfen bzw. deren sportliche Leistung zu beeinträchtigen.

Im Falle einer Evakuierung des Areals oder anderer außergewöhnlicher Situationen sind Besucher verpflichtet, die Evakuierungsordnung einzuhalten und sich nach den Anweisungen des Veranstalters, der vom Veranstalter beauftragten Personen, des Sicherheitsdienstes und/oder der Einsatzkräfte des integrierten Rettungssystems zu richten.

Haftung für Schäden

Der Besucher nimmt an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung teil und haftet für sämtliche Schäden, die er durch sein Verhalten dem Veranstalter, anderen Besuchern oder Dritten verursacht.

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass:

  • das Areal eine Sportstätte im Freien ist, in der insbesondere im Winter rutschige, verschneite oder vereiste Flächen, Unebenheiten des Geländes und weitere übliche Risiken im Zusammenhang mit Bewegung in der Natur und in sportlicher Umgebung auftreten können,
  • diese Risiken auch bei Anwendung sämtlicher zumutbarer Maßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können,
  • der Besucher daher verpflichtet ist, sein Verhalten, seine Gehgeschwindigkeit, seine Kleidung und sein Schuhwerk (insbesondere durch die Wahl festen, rutschhemmenden Schuhwerks) diesen Bedingungen anzupassen und erhöhte Vorsicht walten zu lassen,
  • der Besucher verpflichtet ist, Verletzungen, Unfälle oder sonstige besondere Umstände im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden oder einer Gesundheitsbeeinträchtigung unverzüglich dem Veranstalter (Sanitäts- oder Ordnungsdienst) oder vom Veranstalter beauftragten Personen zu melden.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Gesundheit oder Eigentum der Teilnehmer, wenn der Schaden:

  • infolge üblicher und vorhersehbarer Risiken im Zusammenhang mit der Bewegung im Areal entstanden ist (einschließlich Ausrutschens auf Schnee oder Eis, sofern der Veranstalter seine Pflichten zur Instandhaltung und Sicherung des Areals nicht verletzt hat),
  • durch fahrlässiges, unvorsichtiges oder sonst unangemessenes Verhalten des Besuchers verursacht wurde (z. B. Laufen auf glattem Untergrund, Ignorieren von Warnhinweisen, Betreten verbotener Bereiche),
  • an unbeaufsichtigt gelassenen Gegenständen oder an Gegenständen entstanden ist, die außerhalb der dafür vorgesehenen Ablage-/Aufbewahrungsstellen abgelegt wurden (sofern solche zur Verfügung stehen),
  • nicht unverzüglich dem Veranstalter gemeldet wurde, wie oben vorgesehen.
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